Kann Jan?

Was darf die Satire?

Alles — wenn es nach Tuchol­sky geht. Darf jeder Sati­re? Auch das, wenn jemand danach ist. Ob jeder Sati­re kann, ist die Fra­ge, die sich im Fall Jan Böh­mer­mann stellt.

Und da sind wir bei der Kunst­frei­heit, der Begriff defi­niert, was Sati­re ist und was nicht. Die Frei­heit der Kunst ist ein wesent­li­ches Merk­mal demo­kra­ti­scher Grund­ord­nung. Sati­re ist Kunst, sie muss noch nicht ein­mal beson­ders wit­zig ein.

Dass nun der tür­ki­sche Staats­chef eine Anzei­ge wegen „Majes­täts­be­lei­di­gung“ gestellt hat, zeugt von sei­ner Ein­stel­lung: Erdo­gan sieht sich offen­sicht­lich nicht als gewähl­tes Staats­ober­haupt mit einer vom Volk legi­ti­mier­ten Macht.

Mit dem Hin­weis auf einen offen­bar selt­sa­men Humor der Deut­schen, hät­te Erdo­gan den Spieß umdre­hen können.

Das hat er ver­passt und geriert sich, im Gegen­teil, als belei­dig­ter Monarch.

Je mehr Erdo­gan um sich schlägt, des­to mehr dürf­ten die Rich­ter bei einer mög­li­chen Ankla­ge gegen Böh­mer­mann in der Urteils­be­grün­dung das Pam­phlet als Kunst definieren.