Schleckers Welt

Das Unter­neh­men Schle­cker hat sich mit dem wirk­lich bescheu­er­ten Wer­be­spruch: “For You, Vor Ort”, aber noch mehr mit der Reak­ti­on auf die Kri­tik des Slo­gans, nicht vie­le Freun­de gemacht.

Ein über die deut­sche Spra­che besorg­ter Herr hat sich über den deng­li­schen Spruch geär­gert und Schle­cker schrift­lich ob der Sprach­pan­sche­rei kri­ti­siert; post­wen­dend hat­te der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­chef des Unter­neh­mens, Flo­ri­an Baum, die Kri­tik zurück­ge­wie­sen und den unglück­li­chen Wer­be­spruch, mit Hin­weis auf die eige­ne eli­tä­re Stel­lung in der Gesell­schaft, verteidigt:

„Per­sön­lich kann ich das nach­voll­zie­hen, denn als Geis­tes­wis­sen­schaft­ler füh­le auch ich mich im pri­va­ten Sprach­ge­brauch der Lat­in­i­tas ver­pflich­tet und sehe die Bestre­bun­gen des Ver­eins Deut­sche Spra­che mit gro­ßem Wohl­wol­len. Um jedoch die Posi­ti­on des Unter­neh­mens Schle­cker zu ver­ste­hen, lade ich Sie ein, ihre Per­spek­ti­ve zu wech­seln und die Sache aus unter­neh­me­ri­schem Blick­win­kel zu betrachten.“

"Schlecker hat nach einem neuen Unternehmensmotto gesucht. Dieses Motto sollte die durchschnittlichen Schlecker-Kunden, die niederen bis mittleren Bildungsniveaus zuzuordnen sind, ansprechen. [....] die Zielgruppe unseres Werbespruchs sind auch nicht die vielleicht 5% der Bevölkerung, zu denen Sie und ihre Mitunterzeichner gehören (nämlich promovierte Akademiker, Philologen und andere reflektierte Sprachverwender) – sondern die übrigen 95%.“

Als Bewer­bungs­schrei­ben für einen neu­en Job ist der auf Face­book ver­öf­fent­lich­te Brief wohl eher nicht geeignet.

Wie muss man eigent­lich struk­tu­riert sein, um so einen Blöd­sinn von sich zu geben?

Alle Jahre wieder

Ups, für die Umstel­lung von Win­ter auf Som­mer­zeit gibt es sogar ein Gesetz:

Zeit­ge­setz vom 25. Juli 1978 in der geän­der­ten Fassung

§ 1
Ab dem Jahr 2002 wird die mit­tel­eu­ro­päi­sche Som­mer­zeit (§ 1 Abs. 4 des Zeit­ge­set­zes) auf unbe­stimm­te Zeit eingeführt.

§ 2
(1) Die mit­tel­eu­ro­päi­sche Som­mer­zeit beginnt jeweils am letz­ten Sonn­tag im März um 2 Uhr mit­tel­eu­ro­päi­scher Zeit. Im Zeit­punkt des Beginns der Som­mer­zeit wird die Stun­den­zäh­lung um eine Stun­de von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt.
(2) Die mit­tel­eu­ro­päi­sche Som­mer­zeit endet jeweils am letz­ten Sonn­tag im Okto­ber um 3 Uhr mit­tel­eu­ro­päi­scher Som­mer­zeit. Im Zeit­punkt des Endes der Som­mer­zeit wird die Stun­den­zäh­lung um eine Stun­de von 3 Uhr auf 2 Uhr zurück­ge­stellt. Die Stun­de von 2 Uhr bis 3 Uhr erscheint dabei zwei­mal. Die ers­te Stun­de (von 2 Uhr bis 3 Uhr mit­tel­eu­ro­päi­scher Som­mer­zeit) wird mit 2 A und die zwei­te Stun­de (von 2 Uhr bis 3 Uhr mit­tel­eu­ro­päi­scher Zeit) mit 2 B bezeichnet.

§ 3
Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um des Innern gibt im Bun­des­an­zei­ger, begin­nend mit dem Jahr 2002, für jeweils fünf auf­ein­an­der fol­gen­de Jah­re Beginn und Ende der Som­mer­zeit bekannt.

§ 4
Die­se Ver­ord­nung tritt am Tage nach der Ver­kün­dung in Kraft.

Ber­lin, den 12. Juli 2001

Und jetzt noch mal für mich:

Stasi 2.0

Wer tat­säch­lich glaub­te, dass ein Werk­zeug das dem Staat zur Ver­fü­gung steht, auch tat­säch­lich in den ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Gren­zen ein­ge­setzt wür­de, obwohl es mehr kann, der ist jetzt eines Bes­se­ren belehrt. Der durch den CCC auf­ge­deck­te Skan­dal des Staats­tro­ja­ners zeigt ein­mal mehr, wie wich­tig es ist, sich gegen all­zu neu­gie­ri­ge Schnüf­fe­lei­en des Staa­tes zur Wehr zu set­zen, bzw wach­sam zu sein. Einen Tro­ja­ner zu pro­gram­mie­ren, der in der Lage ist, Schad­soft­ware nach­zu­la­den, um bspws das Mikro oder die Web­cam auf dem hei­mi­schen PC ein­zu­schal­ten und den Nut­zer aus­zu­spä­hen ist schlicht und ein­fach kri­mi­nell und wenn es staat­li­che Orga­ne sind, die sich des­sen bemäch­ti­gen, dann darf das unge­straft auch als Staats­kri­mi­na­li­tät bezeich­net wer­den, wie Heri­bert Prantl in der Süd­deut­schen rich­tig schreibt.

Der CCC merkt in sei­ner Ana­ly­se der Regie­rungs Mal­wa­re an [.pdf-Datei], dass sie hoch­er­freut sind, „daß sich für die mora­lisch frag­wür­di­ge Tätig­keit der Pro­gram­mie­rung der Com­pu­t­er­wan­ze kei­ne fähi­ger Exper­te gewin­nen ließ und die Auf­ga­be am Ende bei stu­den­ti­schen Hilfs­kräf­ten mit noch nicht ent­wi­ckel­tem fes­ten Moral­fun­da­ment hängenblieb.“

Das mag für den Exper­ten eine Beru­hi­gung sein, für alle ande­ren dürf­te ein lai­en­haf­tes digi­ta­les Ein­bruchs­werk­zeu­ges in Staats­hand wohl eher ein Hor­ror­sze­na­rio sein, selbst für die unbe­lehr­ba­re Mas­se, die sol­cher­lei Aus­spä­hun­gen des Staats­ap­pa­rats bis­her mit der lapi­da­ren Aus­sa­ge: „Ich hab nichts zu ver­ber­gen“, abge­tan hat.

Außer­dem – wer so naiv ist und sei­ne kri­mi­nel­len Machen­schaf­ten auf dem hei­mi­schen PC abspei­chert, vor dem braucht sich die Gesell­schaft wohl weni­ger zu fürch­ten, als vor einem Staat, der sich nicht um die Grund­rech­te schert.

Bahn führt Pinkelsack ein

Die nie­der­län­di­sche Bahn hat wirk­lich Humor. Wie die west­fä­li­sche Rund­schau in ihrer Druck­aus­ga­be vom Sams­tag berich­tet, gibt es in den soge­nann­ten Sprin­ter­zü­gen kei­ne Toi­let­ten. Die Not­durft der Zug­rei­sen­den und des Per­so­nals sol­len „Plas­zak“ zu Deutsch Pin­kel­sä­cke lin­dern. „Das männ­li­che Sprin­ter-Zug­per­so­nal kommt inzwi­schen mit lee­ren Fla­schen zur Arbeit, in der der Urin bei Bedarf gefüllt wird“, schreibt die WR. Die nie­der­län­di­sche Ver­kehrs­mi­nis­te­rin Mela­nie Schulz lehnt aus Kos­ten­grün­den den Ein­bau von Toi­let­ten ab, heißt es in dem Arti­kel. Wie die Damen­welt sich treff­si­cher dem Lei­bes­druck ent­le­di­gen soll, ist nicht bekannt.
Quel­le: WR