In der Diskussion um die Bespitzelungsaffäre fährt Innenminister Friedrich jetzt schwere Geschütze auf – aber nicht um die Bevölkerung vor einer kompletten Überwachung zu schützen, sondern im Gegenteil – Überwachung zu legitimieren. Das Recht auf informelle Selbstbestimmung, wie es etwas sperrig heißt, steht als Grundrecht in der Verfassung verankert. Der Verfassungsvorrang scheint dem Minister nicht zu gefallen, weshalb er sich einen Sicherheitsvorrang zusammen fantasiert, den er mit einem Superlativ des Begriffs “Grundrecht” zu legitimieren versucht.
Führt man sich vor Augen, was ein allmächtiger Staat mit absoluter Datenhoheit machen kann, wird man zu Recht darauf pochen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner eigenen Daten bestimmen zu wollen.
Schließlich haben wir in unserer jüngsten Geschichte leidvoll erfahren müssen, was es heißt, wenn jeder Bürger bespitzelt wird.
Es scheint in Vergessenheit geraten, dass schon die NSDAP im dritten Reich die Bürgerrechte unter das Gesamtinteresse der Volksgemeinschaft ordnete und mit der Sicherheit der Gemeinschaft argumentierte; wer damit nicht einverstanden war, lief Gefahr ins Gefängnis zu kommen.
Damals wie heute: Die Informationen waren parat; durch den zahlreichen Einsatz von Blockwarten oder sonstigen Spitzeln wusste der Staat, wo er einzugreifen hatte.