So wie jeder einzelne Mensch das Recht auf Selbstverteidigung hat, so ist dieses Recht in Artikel 51 der UN-Charta ebenfalls für Staaten geregelt. Es stellt die Ausnahme vom Gewaltverbot dar und regelt das naturgegebene Recht im Fall eines bewaffneten Angriffs auf gewaltsame Wehrhaftigkeit.
Selbstverständlich sind andere Staaten mindestens auch moralisch verpflichtet, bedrängte Staaten humanitär zu helfen. Aber was ist, wenn im Krisengebiet eine Partei andere, nicht beteiligte Staaten zu Waffenlieferungen geradezu selbstverständlich erwartet?
Wenn sorgfältige Prüfungen der Geberländer ob der möglichen Tragweite von Lieferungen der erwünschten Kriegswaffen mit Beleidigungen beantwortet werden? Wenn das Land das Staatsoberhaupt eines anderen Landes, von dem Hilfe erwartet wird, brüsk zurückweist, wenn dieser sich persönlich ein Bild von der Lage machen will?
Kann man mit Waffenlieferungen in ein Krisengebiet einen Krieg stoppen? Welchen Anspruch werden zukünftige Kriegsparteien an die Bundesrepublik hinsichtlich Waffenlieferungen stellen? Können wir das dann verneinen?
Wieso stellen sich Großteile der Politik und der Gesellschaft nicht mehr die Frage nach Verhandlungen, oder auch nur nach der Frage einer möglichen weiteren Eskalation des Krieges bei Lieferung von schweren Waffen?
Werden wir endgültig zur Kriegspartei, wenn wir in das Kriegsgeschehen mit schweren Angriffswaffen eingreifen? Was ist, wenn die Ukraine als nächsten Schritt und bei vermutlich weiterer Eskalation personelle Unterstützung, sprich die Unterstützung der Bundeswehr fordert?
Wer profitiert eigentlich vom Krieg? Wie ist das völkerrechtlich zu sehen, wenn die Ukraine Söldner aus aller Welt auffordert für ihr Land in den Krieg zu ziehen?
Keine Frage, der Einmarsch der Russen in die Ukraine ist eine Kriegserklärung und auf das Schärfste zu verurteilen. Selbstverständlich sollte jedes Land humanitäre Hilfe in Form von Flüchtlingsaufnahme gewährleisten. Aber dürfen wir uns immer weiter in einen Krieg einmischen, der bereits seit acht Jahren, zumindest im Osten der Ukraine, ausgetragen wird?
Immanuel Kant hat in einer Schrift Ende des 18. Jahrhunderts einen philosophischen Entwurf vorgelegt, dessen Theorien die Charta der Vereinigten Nationen maßgeblich beeinflusst hat.
In der Schrift mit dem sinnigen Namen »Zum ewigen Frieden« ist vom Prinzip der Nichteinmischung die Rede, wonach es für eine Intervention keine Rechtsgrundlage geben kann.
Ein Krieg dient nach Kant zur Entscheidung von Ansprüchen, die beide Parteien behaupten.
Bei einem Verstoß gegen die Kriegsordnung, so Kant weiter, »kann nun keine übergeordnete Instanz im Sinne eines Bestrafungskrieges eingreifen, so dass die Kriegsparteien, die sich einen solchen Verstoß vorwerfen, in einen Vernichtungskrieg geraten, der nicht anders als durch die Vernichtung einer Partei entschieden werden kann.«
Es gibt keinen gerechten Krieg – aber es gibt das Recht eines jeden Staates zur Landesverteidigung. Wenn wir aber mit Waffenlieferungen, insbesondere von Angriffswaffen, Territorialverteidigung umkehren in einen Vernichtungskrieg, dann wäre das unverzeihlich.