Befindlichkeiten

Da schau an. Schein­bar haben auch ande­re Bun­des­tags­an­ge­hö­ri­ge ob der dienst­li­che Nut­zung ihrer Staats­ka­ros­sen etwas zu ver­ber­gen. Deutsch­lands obers­te Nan­ny, Ursu­la von der Ley­en, lässt sich jeden­falls ungern in ihre Fahr­ten­bü­cher gucken:

“Der stern hat­te auf Basis des Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­set­zes Ein­blick in ihre Fahr­ten­bü­cher ver­langt. Das Fami­li­en­mi­nis­te­ri­um lehn­te ab, mit einer gewun­de­nen und recht­lich höchst zwei­fel­haf­ten Begrün­dung. Auch wegen der „Viel­zahl von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten“ in die­sen Fahr­ten­bü­chern sei die Ein­sicht nicht mög­lich. Das über­zeug­te nicht ein­mal den Bun­des­be­auf­trag­ten für den Daten­schutz und die Infor­ma­ti­ons­frei­heit. Des­sen Juris­ten konn­ten die Von-der-Ley­en-Argu­men­ta­ti­on „nicht nachvollziehen“.
[Quel­le: stern.de]