Der europäische Gerichtshof hat entschieden: Die Suchmaschine Google soll auf Wunsch von Betroffenen bestimmte Inhalte nicht mehr anzeigen. So weit, so gut (gedacht).
Auch wenn einige Politiker jubeln und die Medien vom Vergessen im Netz schreiben; Vergessen ist noch lange nichts. Es geht ja nicht darum, kompromittierende Inhalte aus dem Netz zu löschen. Allein der Verweis auf Inhalte soll nicht mehr zugänglich sein.
Heißt: Google wird verpflichtet, Links die auf die Inhalte verweisen zu entfernen. Die Inhalte selber sind natürlich noch im Netz zu finden, wenn auch nicht so leicht. Theoretisch ist es natürlich möglich, sich anderer Suchmaschinen zu bedienen, wenn man bestimmte Inhalte finden will.
Natürlich ist es zu begrüßen, dass Jugendsünden eben nicht mehr 10 Jahre später für jeden abrufbar sind.
Die Kehrseite: Das Netz lebt von Links und es dürfte spannend werden, in wie weit die Rechtsprechung in Zukunft auch anderen Webseitenbetreibern verbietet, auf Inhalte zu verlinken. Denn was anstößig ist oder nicht, entscheidet nach diesem Urteil erst einmal der Nutzer.