Das Netz vergisst nicht

Der euro­päi­sche Gerichts­hof hat ent­schie­den: Die Such­ma­schi­ne Goog­le soll auf Wunsch von Betrof­fe­nen bestimm­te Inhal­te nicht mehr anzei­gen. So weit, so gut (gedacht).

Auch wenn eini­ge Poli­ti­ker jubeln und die Medi­en vom Ver­ges­sen im Netz schrei­ben; Ver­ges­sen ist noch lan­ge nichts. Es geht ja nicht dar­um, kom­pro­mit­tie­ren­de Inhal­te aus dem Netz zu löschen. Allein der Ver­weis auf Inhal­te soll nicht mehr zugäng­lich sein.

Heißt: Goog­le wird ver­pflich­tet, Links die auf die Inhal­te ver­wei­sen zu ent­fer­nen. Die Inhal­te sel­ber sind natür­lich noch im Netz zu fin­den, wenn auch nicht so leicht. Theo­re­tisch ist es natür­lich mög­lich, sich ande­rer Such­ma­schi­nen zu bedie­nen, wenn man bestimm­te Inhal­te fin­den will.

Natür­lich ist es zu begrü­ßen, dass Jugend­sün­den eben nicht mehr 10 Jah­re spä­ter für jeden abruf­bar sind.

Die Kehr­sei­te: Das Netz lebt von Links und es dürf­te span­nend wer­den, in wie weit die Recht­spre­chung in Zukunft auch ande­ren Web­sei­ten­be­trei­bern ver­bie­tet, auf Inhal­te zu ver­lin­ken. Denn was anstö­ßig ist oder nicht, ent­schei­det nach die­sem Urteil erst ein­mal der Nutzer.