Es ist schon erstaunlich, wie wir bereits verlernt haben, Verantwortung für uns selber zu übernehmen. Die Bundesregierung hat entschieden, fast alle Maßnahmen in Bezug mit Corona auszusetzen. Alleine die Lesart bei einigen Mitbürgern ist erschreckend. Es geht nicht darum, dass der Staat uns irgendetwas „zurückgeben“ würde. Es geht darum, dass die Einschränkung vieler Grundrechte in der Pandemie keine rechtliche Handhabe mehr haben. Grundrechte sind nicht verhandelbar und dürfen nur in Situationen eingeschränkt werden, in denen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird.
Mit dem (zumindest derzeit) relativ milden Verlauf einer Erkrankung mit der Infektion durch das Corona-Virus ist das so nicht mehr gegeben. Richtigerweise muss der Staat alle Maßnahmen aufheben, die im Zusammenhang mit Covid eine Grundrechtseinschränkung bedeuten und das, obwohl die Fallzahlen im Moment so hoch sind wie nie. Die Bundesregierung verfügt indes nicht über eine Pflicht zum nicht Tragen einer Maske. Auch alle anderen Maßnahmen kehren sich nicht um.
Jeder Bürger hat das Recht, Veranstaltungen fernzubleiben, weiterhin eine Maske zu tragen, Besuche zu meiden, Abstand zu wahren, ja sogar, sich ordentlich die Hände zu waschen. Der Staat ist nicht Ordnungsbehörde über das Leben der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat, und für die Einschränkung von Grundrechten sind hohe Hürden gesetzt, beispielsweise die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Voraussetzung dafür ist die ernsthafte Gefährdung für die öffentliche Gesundheit und die Gefahr einer dynamischen Ausbreitung einer bedrohlich übertragbaren Erkrankung, wobei die Betonung auf ernsthaft und bedrohlich liegt. Erst dann darf der Staat begrenzt Maßnahmen wie z.b. Ausgangsbeschränkungen erlassen. Sollte diese Bedrohung nicht mehr akut sein, ist die Ausrufung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite zurückzunehmen und der Staat muss die Grundrechtseinschränkungen beenden.
Wir leben also in einem Staat, der große demokratische Hürden aufbaut, wenn es um die Einschränkungen von Rechten für die Bürger und Bürgerinnen geht. Alle die sich jetzt darüber empören, dass die Grundrechtseinschränkungen enden und nach weiteren einschränkenden Maßnahmen rufen, sei die freiheitliche demokratische Grundordnung als Kernsubstanz unsere Verfassung empfohlen, aus der sich der Begriff der wehrhaften und streitbaren Demokratie ableitet, die nämlich gegen eine legalisierte Diktatur mit den Auswirkungen von Willkürlichkeit, z.B. bei Grundrechtseinschränkungen, schützen soll.
Im Übrigen hat nicht nur jeder das Recht, mit Grundrechtseinschränkungen für sich selber weiterhin zu leben, man darf die Verfassung der Bundesrepublik kritisieren und das sogar öffentlich.
Merkmale eines funktionierenden Rechtsstaats.