Gestörte Totenruhe

Auch Tote haben Rech­te, das soge­nann­te post­mor­ta­le Per­sön­lich­keits­recht, soll in Anleh­nung an das Grund­ge­setz §1 die Wür­de über den Tod hin­aus gewähren.

„ ….. wie sie die Lei­che von Anika, die Wil­fried W. gehei­ra­tet hat­te, mit der Kreis­sä­ge zer­teilt und im Kamin ver­brannt habe.“

Ob das Hei­ra­ten einer Lei­che der Toten­ru­he die Wür­de nimmt, geht aus dem Arti­kel von welt.de aller­dings nicht hervor.