Auch Tote haben Rechte, das sogenannte postmortale Persönlichkeitsrecht, soll in Anlehnung an das Grundgesetz §1 die Würde über den Tod hinaus gewähren.
„ ….. wie sie die Leiche von Anika, die Wilfried W. geheiratet hatte, mit der Kreissäge zerteilt und im Kamin verbrannt habe.“
Ob das Heiraten einer Leiche der Totenruhe die Würde nimmt, geht aus dem Artikel von welt.de allerdings nicht hervor.