IM Friedrich

In der Dis­kus­si­on um die Bespit­ze­lungs­af­fä­re fährt Innen­mi­nis­ter Fried­rich jetzt schwe­re Geschüt­ze auf – aber nicht um die Bevöl­ke­rung vor einer kom­plet­ten Über­wa­chung zu schüt­zen, son­dern im Gegen­teil – Über­wa­chung zu legi­ti­mie­ren. Das Recht auf infor­mel­le Selbst­be­stim­mung, wie es etwas sper­rig heißt, steht als Grund­recht in der Ver­fas­sung ver­an­kert. Der Ver­fas­sungs­vor­rang scheint dem Minis­ter nicht zu gefal­len, wes­halb er sich einen Sicher­heits­vor­rang zusam­men fan­ta­siert, den er mit einem Super­la­tiv des Begriffs “Grund­recht” zu legi­ti­mie­ren versucht.

Führt man sich vor Augen, was ein all­mäch­ti­ger Staat mit abso­lu­ter Daten­ho­heit machen kann, wird man zu Recht dar­auf pochen, selbst über die Preis­ga­be und Ver­wen­dung sei­ner eige­nen Daten bestim­men zu wollen.

Schließ­lich haben wir in unse­rer jüngs­ten Geschich­te leid­voll erfah­ren müs­sen, was es heißt, wenn jeder Bür­ger bespit­zelt wird.

Es scheint in Ver­ges­sen­heit gera­ten, dass schon die NSDAP im drit­ten Reich die Bür­ger­rech­te unter das Gesamt­in­ter­es­se der Volks­ge­mein­schaft ord­ne­te und mit der Sicher­heit der Gemein­schaft argu­men­tier­te; wer damit nicht ein­ver­stan­den war, lief Gefahr ins Gefäng­nis zu kommen.

Damals wie heu­te: Die Infor­ma­tio­nen waren parat; durch den zahl­rei­chen Ein­satz von Block­war­ten oder sons­ti­gen Spit­zeln wuss­te der Staat, wo er ein­zu­grei­fen hatte.