Das Bundesverfassungsgericht hat ein weitreichendes Urteil zur Onlinedurchsuchung gefällt und damit aus meiner Sicht wegweisend die Grundzüge eines freiheitlichen Rechtsstaats bekräftigt. Im Grundrecht verankert ist nun die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.