Bundesverfassungsgericht setzt Grenzen

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat ein weit­rei­chen­des Urteil zur Online­durch­su­chung gefällt und damit aus mei­ner Sicht weg­wei­send die Grund­zü­ge eines frei­heit­li­chen Rechts­staats bekräf­tigt. Im Grund­recht ver­an­kert ist nun die Gewähr­leis­tung der Ver­trau­lich­keit und Inte­gri­tät infor­ma­ti­ons­tech­ni­scher Systeme.

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