Wo er Recht hat, hat er Recht. Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung hat ähnlich wie die Diskussion um den Bundestrojaner ihre Schranken in den Grundwerten eines Rechtsstaats erfahren — Glücklicherweise. Jörg Schieb schreibt dazu in seinem Blog:
“Ich bin beeindruckt, mit wieviel Weitblick und Sachkenntnis die Richter in Karlsruhe in letzter Zeit entscheiden — und so den Datenschutz stärken.” Quelle