Spähangriff

Noch ist es zwar ein Ent­wurf, aber die Bun­des­re­gie­rung hat bereits Zustim­mung signa­li­siert. Zu den geplan­ten Ände­run­gen des Bun­des­in­nen­mi­nis­ters gehö­ren unter ande­rem auch der ohne rich­ter­li­chen Beschluss erlaub­te Zugriff auf pri­va­te Woh­nun­gen und die Aus­stat­tung sel­bi­ger mit klei­nen Kame­ras und Wanzen.

“Der Ent­wurf ent­hält als wei­te­res wich­ti­ges Instru­ment zur Abwehr ter­ro­ris­ti­scher Gefah­ren eben­falls die Befug­nis zur Wohn­raum­über­wa­chung. In Aus­ge­stal­tung der ver­fas­sungs­recht­li­chen Vor­ga­ben aus Art. 13 Abs. 4 GG ist dabei die akus­ti­sche wie die opti­sche Woh­nungs­über­wa­chung vor­ge­se­hen.” Quelle

Die Sta­si lässt grüßen