Tagebuch des Henkers Franz Schmidt

Wenn von Tötung die Rede ist, muss das nicht zwangs­läu­fig auch etwas mit Mord zu tun haben. Schließ­lich war es auch in der BRD durch­aus üblich, Men­schen hin­zu­rich­ten. Erst 1949 wur­de die Todes­stra­fe abge­schafft. Im 16 Jahr­hun­dert war die Todes­stra­fe ganz oben auf der Tages­ord­nung. Auch Ver­stüm­me­lun­gen und Aus­peit­schun­gen waren üblich. Schwor man bei­spiels­wei­se einen Mein­eid und wur­de über­führt, konn­te das schon mal drei Fin­ger kos­ten, den ein Hen­ker dem Über­führ­ten abhack­te. Auch das Abschnei­den der Ohren war durch­aus üblich.

Hen­ker oder auch Nach­rich­ter war kein ehr­ba­rer Beruf. Meist wur­de von der Obrig­keit jemand aus dem Volk bestimmt und so für Gene­ra­tio­nen ver­pflich­tet, Exe­ku­tio­nen oder Ampu­ta­tio­nen durch das Schwert oder Beil vor­zu­neh­men. Der Hen­ker war zwar Staats­die­ner mit durch­aus gutem Gehalt, muss­te aber zumeist am Dorf­rand in einer Dienst­woh­nung woh­nen und durf­te fort­an kei­nen ande­ren Beruf mehr aus­üben. Der Hen­kers­job war ein uneh­ren­haf­ter Beruf, nichts des­to trotz konn­te man es in dem Beruf zum Meis­ter bringen.

Obwohl das Lesen und Schrei­ben für einen Hen­ker eher unüb­lich war, gibt es doch Auf­zeich­nun­gen schrift­li­cher Art aus der Zeit des Spät­mit­tel­al­ters. Der Scharf­rich­ter Franz Schmidt aus Nürn­berg führ­te von 1573 bis 1617 ein detail­lier­tes Ver­zeich­nis der von ihm voll­zo­ge­nen Strafen.

Franz Schmidt kämpf­te im Übri­gen zeit­le­bens dar­um, den Makel sei­nes Berufs abzu­strei­fen und sich und sei­ne Fami­lie von der sozia­len Äch­tung zu befrei­en. Das gelang ihm tat­säch­lich im Jah­re 1593, als er das Nürn­ber­ger Bür­ger­recht erlangte.

Durch sei­ne prak­tisch erwor­be­nen Kennt­nis­se in Ana­to­mie, war er nach sei­ner Pen­sio­nie­rung noch als Arzt tätig. Die Ein­tra­gun­gen waren indes eher Auf­zäh­lun­gen als Erzäh­lun­gen, zudem schrieb der Hen­ker auf­grund feh­len­der Schul­bil­dung nach Gehör.

Hin­rich­tun­gen und Leib­stra­fen — Ama­zon Link