App gegen Corona – eine gute Idee?

Die Zahl der Infi­zier­ten mit dem Coro­na-Virus kennt nur einen Weg – nach oben. Jeden Tag neue Hor­ror­zah­len und damit auch die Gefahr, voll­ends die Kon­trol­le über die Rück­ver­folg­bar­keit der Infi­zier­ten zu ver­lie­ren. Schon wer­den von allen Sei­ten Stim­men nach einer App laut, die das Track­ing­ver­hal­ten der Nut­zer auf­zeich­net. Man erhofft sich so eine Rück­ver­folg­bar­keit und even­tu­el­len Kon­tak­ten der mit dem Coro­na-Virus infi­zier­ten Han­dy-Nut­zer. Der Daten­schutz müs­se an die­ser Stel­le zurück­tre­ten, so die Meinung.

Armin Laschet ver­stieg sich gar in der Talk­show “Anne Will” am ver­gan­ge­nem Sonn­tag zu der Aus­sa­ge, man müs­se die „Track­ing-App muss man aus ideo­lo­gi­schem Streit um den Daten­schutz her­aus­ho­len“. Abge­se­hen davon, dass Daten­schutz kein ide­lo­gi­scher Streit, son­dern ein Grund­recht ist, sind die Argu­men­te des Minis­ter­prä­si­den­ten und derer, die dem Daten­schutz von jeher wenig abrin­gen kön­nen, ein­fach nur Unsinn.

Es braucht schlicht­weg kei­nen Daten­schutz und kei­ne Daten­schutz­grund­ver­ord­nung, wenn die­se in beson­de­ren Situa­tio­nen immer wie­der außer Kraft gesetzt wer­den kann.

Denn- wo fängt das an und wo hört das auf? Wird der Daten­schutz an die­ser Stel­le mit der Begrün­dung der Sicher­heit der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger außer Kraft gesetzt, wer­den sich sehr schnell, auch nach der Pan­de­mie, Grün­de fin­den las­sen die ein berech­tig­tes Inter­es­se an der Außer­kraft­set­zung finden.

Weit über die Ver­let­zung der Daten­schutz­rech­te des ein­zel­nen dürf­te die Tech­nik dem Ruf nach einer Track­ing App die Sinn­lo­sig­keit min­des­tens in den vie­len länd­li­chen Gebie­ten in Deutsch­land vor Augen füh­ren. Die Ortung und damit die Rück­ver­fol­gung des Bewe­gungs­pro­fils ist zwar in den letz­ten Jah­ren genau­er gewor­den, eine ziel­ge­naue und somit “anste­ckungs­re­le­van­te” Posi­ons­or­tung ist jedoch kaum möglich.

Für den Ein­satz einer Track­ing App zur Ver­fol­gung des Bewe­gungs­pro­fils ist in einem Bereich von ca. 300 Metern genau und das natür­lich auch nur, wenn GPS auf dem Han­dy ein­ge­schal­tet ist. Zudem funk­tio­niert die die satel­li­ten­ba­sier­te GPS Ortung mehr schlecht als recht in Räu­men – also genau da wo eine Rück­ver­folg­bar­keit auf­grund von Anste­ckung Sinn machen würde.

Die zwei­te Mög­lich­keit ist die Funk­or­tung über die Sen­de­mas­ten, die aller­dings in länd­li­chen Gebie­ten so unge­nau ist, dass sie für die­sen Zweck völ­lig unbrauch­bar ist.

Für eine Nach­ver­fol­gung von Bewe­gungs­pro­fi­len muss zudem gewähr­leis­tet sein, dass mög­lichst jeder Han­dy­nut­zer die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen für das Ver­fol­gen sei­nes Bewe­gungs­pro­fils zulässt.

Beim Blick auf Chi­na kann es einem Daten­schüt­zer jeden­falls nur grau­sen. Die Chi­ne­sen haben das Über­wa­chen ihrer Bür­ger mit dem Argu­ment der Pan­de­mie perfektioniert.

Die „Gesund­heits-App“ die dort zum Ein­satz kommt spei­chert per QR-Code neben den per­sön­li­chen Daten Kon­takt­punk­te der Orte, die der Smart­phone Besit­zer auf­sucht. Ohne die­se App und die Bereit­schaft per QR-Code sei­ne infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung über Bord zu wer­fen, ist der Zutritt zu Super­märk­ten, Restau­rants und Ein­rich­tun­gen des öffent­li­chen Lebens untersagt.

Schö­ne neue Welt.