Scheint so, als ob ich einer Minderheit angehöre. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass unter anderem in Kneipen ab 2008 nicht mehr geraucht werden darf.
Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel und so sind diese geprägt von einer weitsichtigen Minderheit der SPD, die uns das Rauchen in Nordrhein Westfalens kleinen, extra gekennzeichneten Kneipen doch noch lassen will. Glücklicherweise gehört meine Stammkneipe zu der Kategorie „Eckkneipe“. Das erleichtert nicht nur die spannende Frage, wie in der Praxis die Ordnungswidrigkeit des Rauchens in einer Kneipe geahndet werden soll, sondern auch die der Durchsetzung des Rauchverbotes. In der Vergangenheit wurde so etwas in einigen Gebäuden erzieherisch mit fehlenden Aschenbechern versucht, führte allerdings in der Praxis zu Brandflecken auf dem Fußboden.
Das Gesetz konnte auch deshalb auch den Weg gebracht werden, weil die Argumentation der Gegenseite zu stark war. Wer will sich der wissenschaftlichen Argumentation über die Gefahren des Passivrauchens schon verschließen ? Die Schadstoffbelastung der Luft in einer stark verräucherten Kneipe ist mindestens so groß, wie die durch den falschen Standort eines Laserdruckers. Wobei die Möglichkeit beidem ausgesetzt zu sein doch eher gering ist.
Auf die Frage an meinen Wirt, wie er denn gedenke mit diesem Gesetz umzugehen, antwortet dieser: „Ganz einfach, mit einem Schild an der Tür, Nichtrauchen verboten.“
Wo noch geraucht werden darf zeigt spiegel-online